Logo
Maria Zimmermann
Viele Unternehmen glauben, die Pflichten lägen beim Hersteller. Die KI-Verordnung verteilt sie aber bewusst auf zwei Rollen.

Es geht um die Frage, wer für ein KI-System verantwortlich ist: der, der es entwickelt, oder der, der es einsetzt. Das trifft jedes Unternehmen, das KI kauft oder selbst baut und im Alltag nutzt.

Zuerst bestimmt sich die Rolle nach der Verantwortung für das Produkt. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Betreiber ist, wer es in eigener Verantwortung im Beruf einsetzt.

Dann prüft der Anbieter, ob sein System in einen Hochrisiko-Bereich fällt. Anhang III nennt etwa Bildung, Personalmanagement und kritische Infrastruktur. Für solche Systeme gelten Anforderungen an Risikomanagement, Dokumentation und Genauigkeit.

Danach übernimmt der Betreiber die Verantwortung für den korrekten Einsatz. Beim gekauften Bewerbungs-Screening sichert er etwa die menschliche Aufsicht im Betrieb. Ob ein konkretes System betroffen ist, ergibt sich aus einer Einzelfallbewertung nach den Kriterien der Verordnung.

Zuletzt können sich Rollen verschieben. Wer ein fremdes System erheblich verändert oder unter eigenem Namen neu in Verkehr bringt, wird selbst Anbieter. Ein Unternehmen, das ein System entwickelt und im eigenen Personalmanagement nutzt, trägt beide Rollen samt aller Pflichten. Artikel 50 ergänzt Transparenzpflichten, etwa die Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte.

Anbieter heißt nicht „allein Verantwortlicher“, sondern eine Rolle von zweien. Wer nur einsetzt, bleibt trotzdem pflichtig – der Einsatz selbst wird kontrolliert.

📌 Anbieter · Betreiber · Pflichtenverteilung

📚 Zukunftstechnologien verstehen · Tag 6 von 30
#Regulierung #DigitaleTransformation #strategie
3 Std vor

Noch keine Antworten!

Es scheint, dass diese Veröffentlichung noch keine Kommentare enthält. Um auf diese Veröffentlichung von Maria Zimmermann zu antworten, klicken Sie unten darunter auf