Eine Signatur belegt, wer eine Nachricht erzeugt hat und ob sie seither unverändert ist. Das kommt im Alltag überall vor, etwa beim Download signierter Software.
Zuerst berechnet der Absender einen Hashwert der Nachricht. Eine kryptografische Hashfunktion bildet beliebige Daten auf einen Wert fester Länge ab; eine kleine Änderung der Eingabe ergibt einen völlig anderen Wert. Aus dem Hashwert lässt sich die Eingabe praktisch nicht zurückgewinnen.
Dann erzeugt der Absender daraus mit seinem privaten Schlüssel die Signatur. Das ist die Umkehrung des gewohnten Verschlüsselns: Bei asymmetrischen Verfahren wie RSA nutzt man das Schlüsselpaar hier in entgegengesetzter Richtung. Die Nachricht selbst bleibt dabei offen lesbar.
Danach versendet der Absender Nachricht und Signatur zusammen. Der Empfänger berechnet den Hashwert der empfangenen Nachricht selbst und gewinnt aus der Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel den zweiten Wert.
Zuletzt vergleicht der Empfänger beide Werte und handelt entsprechend: Stimmen sie überein, stammt die Nachricht vom Schlüsselinhaber und ist unverändert. Beispiel: Softwarehersteller signieren Installationsdateien; das Betriebssystem prüft die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Herstellers und warnt, wenn die Datei verändert wurde. Ein häufiger Irrtum: Eine Signatur belegt nicht, wann gesendet wurde. Wurde der private Schlüssel kopiert, kann auch ein anderer signieren.
Eine Signatur macht nichts geheim, sondern macht Herkunft und Unverändertheit nachprüfbar. Geheimhaltung ist die Aufgabe der Verschlüsselung, Echtheit die der Signatur.
📌 Privater Schlüssel · Hashwert · Öffentlicher Schlüssel
📚 Zukunftstechnologien verstehen · Tag 3 von 30
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