Die Verwechslung ist verständlich: Alle drei Schutzziele klingen nach „sicher“. Doch sie schützen gegen unterschiedliche Schäden, und wer sie verwechselt, wählt die falsche Maßnahme.
Vertraulichkeit heißt: Nur Berechtigte können Informationen lesen. Verletzt wird sie, wenn jemand eine unverschlüsselte E-Mail abfängt oder ein fremdes Dokument öffnet. Dagegen helfen Verschlüsselung, also das Unlesbarmachen mit einem Schlüssel, sowie Zugangsbeschränkungen und Multi-Faktor-Authentifizierung, die außer dem Passwort einen zweiten Nachweis verlangt.
Integrität heißt: Daten bleiben vollständig und unverändert. Verletzt wird sie, wenn ein Überweisungsbetrag heimlich abgeändert oder eine Datei nachträglich manipuliert wird. Dagegen helfen digitale Signaturen, mit dem privaten Schlüssel erzeugt und mit dem öffentlichen geprüft, sowie Prüfsummen aus Hashfunktionen.
Verfügbarkeit heißt: Systeme und Daten sind nutzungsbereit, wenn sie gebraucht werden. Verletzt wird sie durch Ausfall bei Überlastung oder durch Löschung der einzigen Datensicherung. Dagegen helfen Backups und redundante, also mehrfach vorhandene Systeme.
Jede Maßnahme schützt meist nur ein Ziel. Verschlüsselung sichert die Vertraulichkeit, nicht aber die Integrität, denn ein chiffrierter Text kann unlesbar und dennoch unterwegs verändert sein.
Faustregel: Bei jeder Maßnahme zuerst fragen, welches Schutzziel sie schützt – und welches sie senkt, etwa wenn eine harte Sperre die Verfügbarkeit kostet.
Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sind gleichrangige Schutzziele. Nicht „geheim“ heißt sicher, sondern alle drei zusammen erfüllt.
📚 Zukunftstechnologien verstehen · Tag 2 von 30
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